Ja – sowohl Ihre bisherige Abrechnungsform als auch Ihre Wahlmöglichkeit zwischen Sammel- und Einzelrechnung bleiben unverändert bestehen.
Bleibt meine bisherige Abrechnungsform (Sammelrechnung bzw. Wahl zwischen Sammel- und Einzelrechnung pro Fahrer:in, mehrwertsteuerkonform) unverändert bestehen? Drucken
Geändert am: Do, 1 Okt, 2026 um 10:58 VORMITTAGS
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